ZAHLHILFE
ZAHLHILFE
Wenn es finanziell bei Ihnen einmal nicht gut läuft, sind wir gern für Sie da und versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Mit unserer Zahlhilfe ermöglichen wir Ihnen Ihre Zahlungen anzupassen, um eine Sperrung zu vermeiden.
So einfach können Sie mit uns eine Vereinbarung zur Zahlhilfe treffen:
1. Zählerstand ablesen
Teilen Sie uns bitte Ihren aktuellen Zählerstand mit, um Ihren korrekten Verbrauch zu ermitteln.
2. SWG-Team Kontaktieren
Rufen Sie uns an unter 07322 96 21-0 oder schreiben Sie an service@swgiengen.de.
3. Zahlhilfe annehmen
Durch die Angabe Ihres Zählerstands ermitteln wir den offenen Betrag und bieten Ihnen eine Lösung an.
Wussten Sie schon, dass Sie sich bei verschieden Stellen Hilfe holen können, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben?
Jobcenter
Für Empfänger von Arbeitslosengeld besteht die Möglichkeit, dass Zahlungen an die SWG vom Jobcenter bezahlt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Berater des Jobcenters.
Schuldenberatung
Bei Schuldnerberatungsstellen kann sich jeder betroffene Verbraucher kostenlos beraten lassen. Hier geht es zu beispielhaften Beratungsstellen wie Caritas oder Diakonie oder Schuldenhelpline.
Verbraucherzentrale
Auf der Website der Verbraucherzentrale erfahren Sie, wie Sie Energie mit wenig Aufwand einsparen können. Hier geht es direkt zur Verbraucherzentrale.
Abwendungsvereinbarung
Sollte es Ihnen derzeit nicht möglich sein Ihre Zahlungen zu leisten, haben Sie gemäß der StromGVV und GasGVV die Möglichkeit mit der Abwendungserklärung die Sperrung abzuwenden. Ein Muster dazu finden Sie im Downloadbereich.
Ein speziell auf Sie angepasstes Angebot zur Abwendung erhalten Sie mit der Sperrankündigung. Sie können sich aber auch schon vorab telefonisch unter 07322 96 21-0 oder per Mail service@swgiengen.de bei uns melden. Die Abwendungsvereinbarung enthält eine vertragliche Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände.
Die Abwendungsvereinbarung muss vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingehen. Durch die Abwendungsvereinbarung können Sie Ihre Zahlung stunden. Die Teilzahlungen sind wöchentlich oder monatlich möglich. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von 6 Monaten beglichen werden. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Für den Fall, dass Sie die Abwendungsvereinbarung nicht erfüllen und vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht bezahlen, ist die SWG berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und Absatz 5 der Grundversorgungsverordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/GasGVV), die Versorgung zu unterbrechen.
Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mühlenweg 10, 89537 Giengen
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