NETZNUTZUNG
Netzzugang und Netzentgelte
Gasnetze stehen allen Energieversorgern in gleicher Form zur Verfügung – zu gleichen Konditionen, unter gleichen Voraussetzungen. Netzzugang und Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden kontrolliert und unterliegen dem Kartellrecht.
Wer ein Gasnetz besitzt und betreibt, erhält für die Durchleitung der zugehörigen Energie Netzentgelte. Sie werden ebenfalls staatlich reguliert: Das Entgelt ergibt sich stets auf Basis der Kosten des günstigsten Betreibers mit vergleichbarer Netzstruktur. So sollen die Netzentgelte niedrig bleiben.
Es gibt also überall nur ein „körperliches“ Gasnetz. Alle Energieunternehmen sind daran gebunden und zahlen Netzentgelte an alle Netz-Eigentümer zwischen ihren Verteilstellen und dem erzeugenden Kraftwerk.
Netzentgelte
Preisbestandteile der Netzentgelte
Entnahmestelle ohne Leistungsmessung (SLP)
Grund- und Arbeitspreis nach Jahresverbrauchsmenge |
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+ Messtellenbetrieb |
+ Messung |
+ Konzessionsabgabe |
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= Netznutzungsentgelt Netto |
+ Umsatzsteuer |
Entnahmestelle mit Leistungsmessung (RLM)
Grund- und Arbeitspreis nach Jahresverbrauchsmenge |
+ Grund- und Arbeitspreis nach Leistungsmessung |
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+ Messtellenbetrieb |
+ Messung |
+ Konzessionsabgabe |
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= Netznutzungsentgelt Netto |
+ Umsatzsteuer |
Veröffentlichung unserer Netzentgelte
Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Preise und Regelungen für die Nutzung des Gasnetzes der Stadtwerke Giengen GmbH zur Verfügung. Diese sind von der Landesregulierungsbehörde BW genehmigt und enthalten die Netzkosten der vorgelagerten Netzebene bis zum virtuellen Handelspunkt.
Marktkommunikation
Informationen für unsere Marktpartner
In Deutschland ist der Lieferantenwechsel über gesetzlich vorgegebene Marktprozesse geregelt. Die von einem Lieferantenwechsel betroffenen Marktpartner tauschen die für einen reibungslosen Wechsel notwendigen Daten über standardisierte Formate (EDIFACT) aus. Nachfolgend finden Sie unser aktuelles Kommunikationsdatenblatt, den Wiederverkäuferhinweis und unsere Zertifikate.
Lieferantenrahmenverträge
Verträge und Anlagen für die Netznutzung
Dank der liberalen Energiemärkte in Deutschland wählen Endkunden ihren Energielieferanten frei. Als Verteilnetzbetreiber stellt die Stadtwerke Giengen GmbH ihr Gasnetz – entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den zugehörigen Verordnungen – allen Netzkunden diskriminierungsfrei für die Nutzung zur Verfügung. Die aktuellen Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.gesetze-im-internet.de.
Nachfolgend veröffentlichen wir die grundlegenden Verträge und Anlagen für den Zugang und die Nutzung der SWG Netze. Die Dokumente dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der Stadtwerke Giengen GmbH verwendet werden. Jede andere Verwendung – auch in Auszügen oder Teilen – ist untersagt.
Montag bis Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mühlenweg 10, 89537 Giengen
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